Rund 70% der Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei besonders die Rauchentwicklung, denn 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Bereits drei Atemzüge von hochgiftigem Brandrauch können tödlich sein. Rauchmelder haben sich außerdem als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Rauchmelder retten Leben! Schützen Sie Ihre Familie!
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist übrigens nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen.
Gesetzgebung Baden-Württemberg:
- Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbau seit 2013
- Nachrüsten von Bestandsbauten bis Ende 2014
- Erstausstattung durch Eigentümer
§ 15 Abs. 7
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.